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Pressemitteilungen


09.02.2018 Samtgemeinde Spelle sucht Jugendschöffen und Schöffen

Sie sind ein wichtiger Bestandteil in Strafrechtsprozessen: Die Schöffen und Jugendschöffen. Zum Ende des Jahres 2018 findet die nächste Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023 statt.


Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die am gemeinschaftlichen Schöffengericht beim Amtsgericht Lingen/Ems und am Landgericht Osnabrück als Volksvertreter an der Rechtsprechung in Prozessen teilnehmen. Es werden Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt des Jugendschöffen benötigt. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind die (Samt-)Gemeinden für das Erstellen der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen zuständig. Zunächst fasst der Samtgemeinderat hierüber einen Beschluss, bevor die Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes gewählt werden können. Die Bewerber müssen in der Samtgemeinde Spelle wohnen, deutsche Staatsangehörige und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie sollten die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt u.a. in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, juristische Kenntnisse hingegen sind nicht erforderlich. Interessierte, die in die Vorschlagsliste der Samtgemeinde Spelle aufgenommen werden möchten, können sich bis Donnerstag, den 29. März 2018 bei der Samtgemeinde Spelle, Herrn Straten, Tel. 05977 937-400, straten@spelle.de bewerben. Die Bewerbung für das Amt eines Jugendschöffen sollte bis zum 01. März 2018 vorliegen und wird anschließend an das Jugendamt des Landkreises Emsland weitergeleitet. Weitere Informationen hierzu findet man auch unter www.schoeffenwahl.de. Dort können auch Bewerbungsformulare heruntergeladen werden.

Foto: Pixabay.com




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