Bei der Samtgemeindeverwaltung und den Einrichtungen werden viele personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei ist häufig der Datenschutz unverzichtbarer Bestandteil für das bürgerorientierte Verwaltungshandeln. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt das Niedersächsische Datenschutzgesetz dar.
Die Samtgemeinde Spelle hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der die Verwaltung und die Einrichtungen bei der Sicherstellung des Datenschutzes unterstützt und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hinwirkt.
Der Datenschutzbeauftragte ist zugleich Ansprechpartner für Einwohnerinnen und Einwohner, die Fragen zum Datenschutz haben oder auf Probleme hinweisen möchten. Solche Fragen und Hinweise werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt.