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Regina Schweizek
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Pressemitteilungen
22.01.2025 Briefwahl Bundestagswahl 2025
Informationen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025
Briefwahl: Unterlagen direkt im Rathaus abholen oder dort wählen – für einen reibungslosen Ablauf
Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rückt näher, und durch den vorgezogenen Termin bleibt weniger Zeit für die Briefwahl. Um sicherzustellen, dass alle Wahlbriefe pünktlich ankommen, empfiehlt die Samtgemeinde Spelle den Wählerinnen und Wählern, ihre Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzuholen oder dort sofort zu wählen.
Wartezeit vermeiden – Unterlagen direkt mitnehmen
Wer nicht auf den Postweg angewiesen sein möchte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus Spelle abholen. So lassen sich Verzögerungen vermeiden, und die Wahlunterlagen sind sofort verfügbar.
Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Dabei werden die Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragt, der Stimmzettel ausgefüllt und direkt abgegeben. Dieses Verfahren spart Zeit und stellt sicher, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird.
Die Direktwahl im Rathaus ist möglich bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr.
Rechtzeitig abgeben – Wahlbriefe bis 20. Februar verschicken
Die Post trägt bereits mit voller Kapazität dazu bei, dass alle Wahlbriefe pünktlich zugestellt werden. Dennoch ist es wichtig, die Wahlunterlagen frühzeitig zurückzusenden. Damit die Stimmen rechtzeitig ankommen, sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens bis Mittwoch, 20. Februar 2025, verschickt werden.
Wer sichergehen möchte, kann seinen Wahlbrief auch persönlich im Rathaus Spelle oder in den Gemeindebüros in Schapen und Lünne abgeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr im Kreishaus Meppen eingehen.
Haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Falls beantragte Briefwahlunterlagen bis Samstag, 22. Februar 2025, nicht eingetroffen sind, steht das Wahlamt der Samtgemeinde Spelle von 10:00 bis 12:00 Uhr für Rückfragen zur Verfügung.
Sonderregelung bei plötzlicher Erkrankung
Wählerinnen und Wähler, die unerwartet erkranken und ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben noch bis Sonntag, 23. Februar 2025, um 15:00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Gemeinsam für einen reibungslosen Ablauf
Indem Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlunterlagen direkt im Rathaus abholen oder dort wählen, können sie nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Post entlasten. Dies trägt dazu bei, dass der Wahlprozess für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich verläuft.
Für weitere Informationen steht die Samtgemeinde Spelle gerne zur Verfügung.