ANSPRECHPARTNER/IN
Thomas Düsing
Tel.: 05977 937-440
E-Mail: thomas.duesing@spelle.de
Jörg Straten
Tel.: 05977 937-102
E-Mail: joerg.straten@spelle.de
Öffentliche Bekanntmachungen
Nachfolgend können Sie die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen einsehen. Die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.Bekanntmachung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Lünne (Hebesatzsatzung).
Bekanntmachung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Spelle (Hebesatzsatzung).
Bekanntmachung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Schapen (Hebesatzsatzung)
Der Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, 48480 Lünne beantragt beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt eine Genehmigung gem. § 4 des BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemeinde Hörstel, Ortsteil Dreierwalde „Elektronische Auslegung eines immissionsschutzrechtlichen Antrages gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Unterlagen bezüglich eines Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich der Stadt Hörstel, Ortsteil Dreierwalde“
Der o.g. Antrag und die Unterlagen sind vom 24.01.2025 bis zum Ablauf des 24.02.2025 über die vorgenannte Verlinkung aufrufbar.
Hinweise: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens mit den erforderlichen Angaben (z.B. Standorte und technischen Daten der WEA, Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Antrag und Einwendungsfristen) nur im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt sowie auf dem zentralen UVP-Internetportal unter der Adresse
www.uvp-verbund.de.
Das Erfordernis, Antrag und Unterlagen auch über Nachbar- und Standortgemeinden der Öffentlichkeit elektronisch einsehbar verfügbar zu machen, ergibt sich für UVP-pflichtige Vorhaben aus § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BImSchV.
63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Spelle und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 "An der Venhauser Straße" der Gemeinde Spelle, Ortsteil Venhaus
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
- Bekanntmachung 63. Änd. FNP
- Bekanntmachung BP Nr. 113
- Vorentwurf 63. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Kurzerläuterung 63. Änd. FNP
- Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 "An der Venhauser Straße"
- Kurzerläuterung BP Nr. 113
- Schalltechnischer Bericht
- Geruchsgutachten Tierhaltung
- Orientierendes Baugrundgutachten
- Faunistische Kartierung u. artenschutzrechtliche Stellungnahme