ANSPRECHPARTNER/IN
Mechthild Winnemöller
Tel.: 05977 937-302
E-Mail: mechthild.winnemoeller@spelle.de
Fundbüro-Online-Service
Haben Sie etwas gefunden oder verloren? Wir nehmen die Fundsache gerne entgegen oder sind Ihnen bei der Suche behilflich.
Vielleicht finden Sie Ihren verlorenen Gegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass die meisten Fundsachen erst nach mehreren Tagen oder sogar Wochen bei uns abgegeben werden. Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf einen möglichen Eigentümer, z. B. durch einen Ausweis, wird dieser umgehend kontaktiert.
Bei Abholung ist es erforderlich, dass Sie den gesuchten Gegenstand möglichst genau beschreiben und präzise Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes machen können. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn Sie geeignete Nachweise, z. B. Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Kaufvertrag oder ähnliches vorlegen können.
Bei Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten. Kann innerhalb dieser Zeit kein Eigentümer ermittelt werden oder wird die Fundsache nicht abgeholt, so wird der Finder von uns schriftlich benachrichtigt. Er hat dann die Möglichkeit, gegen eine geringe Gebühr die Fundsache zu erhalten.
Andernfalls wird die Samtgemeinde Spelle Eigentümerin der Fundsache und versteigert diese.
Bei Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten. Kann innerhalb dieser Zeit kein Eigentümer ermittelt werden oder wird die Fundsache nicht abgeholt, so wird der Finder von uns schriftlich benachrichtigt. Er hat dann die Möglichkeit, gegen eine geringe Gebühr die Fundsache zu erhalten.
Andernfalls wird die Samtgemeinde Spelle Eigentümerin der Fundsache und versteigert diese.