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Pressemitteilungen


16.10.2018 Stellungnahme zum Video-Bericht bezgl. des geplanten Gleislückenschlusses im Hafen Spelle-Venhaus

Aktuell wird mit einem Video-Clip (Titel: "„Behördenwillkür im Emsland: Über 100 Arbeitsplätze am Hafen Spelle-Venhaus in Gefahr“) über das Planfeststellungsverfahren zum geplanten Gleislückenschluss im Hafen Spelle-Venhaus berichtet.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Der Hafen Spelle-Venhaus wurde in den Jahren 2011 bis 2016 umfangreich erweitert. In diesem Zuge wurden u.a. 4,7 Kilometer Bahngleise verlegt, um das Gelände an das Schienennetz anzubinden und somit den ansässigen Unternehmen wichtige Standortvorteile zu verschaffen. Im vergangenen Jahr wurden im Hafen Spelle-Venhaus insgesamt rund eine Million Tonnen Güter umgeschlagen – ein Rekordwert.

Bereits im Zuge der Planungen zur Hafenerweiterung wurden der Wunsch und das Ziel geäußert, die vorhandene Gleisanlage um ein Abstell- und Rangiergleis zu erweitern sowie einen Gleislückenschluss herzustellen. Insbesondere die im Hafen ansässigen Unternehmen Hemelter Mühle Fam. Cordesmeyer GmbH & Co. KG sowie H. Bröring GmbH & Co. KG verweisen regelmäßig auf die wirtschaftliche Notwendigkeit des Gleislückenschlusses.

Am 01. August 2018 wurde das hierfür notwendige Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Genehmigungsbehörde und zuständig für das gesamte Genehmigungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg. Zum normalen Verfahrensablauf gehört es, dass alle Betroffenen schriftlich über das Vorhaben informiert und gebeten werden, hierzu Stellung zu beziehen und mögliche Einwände vorzutragen.

Mit Schreiben vom 27. August 2018 wurden daher auch die Unternehmen Gerhard Herbers GmbH und Spenner Herkules Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG gebeten, mögliche Bedenken gegen ein derartiges Vorhaben mitzuteilen. Außerdem haben gemäß öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 03. September bis 02. Oktober 2018 sämtliche Planungsunterlagen u.a. im Rathaus in Spelle zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegen.

Entsprechend dem normalen Verfahrensablauf werden die vorgetragenen Einwände und Bedenken dann gegen die sogenannten Interessen des Allgemeinwohls abgewogen. Erst dann wird entschieden, ob die Planungen für einen Lückenschluss weiterverfolgt werden. Diese Entscheidung sowie die Prüfung der gesamten Sach- und Rechtslage liegen in der Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Entgegen geäußerter Behauptungen möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass seitens der Samtgemeinde Spelle oder der Hafen Spelle-Venhaus GmbH zu keinem Zeitpunkt eine Enteignung im Raume stand. Vielmehr war und ist stets mein Anliegen, Projekte im Konsens zu verwirklichen. Hierbei bin ich selbstverständlich für Kompromisse bereit, denn ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers könnte die Maßnahme nicht umgesetzt werden.

Über die Art und Weise der einseitig berichtenden Darstellung bin ich jedoch sehr verwundert und halte sie für eine überzogene Reaktion auf ein normales Planfeststellungsverfahren.

Niemals war oder ist es unser Ansinnen, Arbeitsplätze zu gefährden. Vielmehr sind wir seit Jahrzehnten stets darum bemüht, wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Arbeitsplätze werden langfristig gesichert und neue ermöglicht. Nur so ist es gelungen, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb von etwa zehn Jahren annähernd zu verdoppeln auf rund 6.500 (Stand: 30.06.2017). Gleichzeitig verdeutlicht sicher auch die Investition von rund 21,5 Millionen Euro in die Hafenerweiterung den großen Stellenwert, den die Wirtschaft in der Kommunalpolitik einnimmt.

Schon seit dem Jahr 2006 laden die Gemeinde Spelle und die Hafen Spelle-Venhaus GmbH regelmäßig die im Hafen ansässigen und den dort tätigen Unternehmen zu Informationsveranstaltungen ein. Hier wird über Projekte bzw. Vorhaben informiert und gleichzeitig sollen Bedürfnisse seitens der Wirtschaft in Erfahrung gebracht werden. Im Nachgang zu diesen Gesprächen werden stets Protokolle an alle betroffenen Gewerbebetriebe versandt.

In diesen Gesprächen wurde der geplante Gleislückenschluss mehrfach thematisiert, erstmals im Juni 2007. Seit dieser Zeit haben unter Beteiligung des Unternehmens Gerhard Herbers GmbH grundsätzlich zwei Veranstaltungen pro Jahr stattgefunden. Insofern bin ich erstaunt, dass nun behauptet wird, von den Planungen nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Ich hoffe sehr und bin selbstverständlich bereit, mit den betroffenen Firmen Gerhard Herbers GmbH und Spenner Herkules Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG die Thematik nochmals umfassend zu erörtern, um eine gemeinsame Lösung zu erzielen. Beide Unternehmen, insbesondere die Gerhard Herbers GmbH als ältestes Unternehmen im Hafen, waren und sind für uns wichtige Partner.

Bernhard Hummeldorf
Samtgemeindebürgermeister
Aufsichtsratsvorsitzender Hafen Spelle-Venhaus GmbH
 


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