ANSPRECHPARTNER/IN
Anna Werner
Tel.: 05977 937-410
E-Mail: anna.werner@spelle.de
Baugebiete
Grundstück für Mietwohnungsbau in Spelle
Die Gemeinde Spelle bietet im Baugebiet „Nördlich der Schützenstraße“ in Venhaus das Baugrundstück Gemarkung Spelle, Flur 12, Flurstück 263, groß 630 qm, Schützenstraße 36, für den Mietwohnungsbau an.
Auf dem Grundstück kann ein Mietobjekt in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Mindestens eine Wohnung soll als preiswerter Wohnraum in Anlehnung an die Richtlinien des § 3 Abs. 2 NWoFG mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen sind die Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 96 „Nördlich der Schützenstraße“
zu beachten.
Der gebotene Kaufpreis sollte mindestens 150,00 €/m² inkl. Erschließungsbeitrag betragen. Auf Grundlage des Konzeptes entscheidet der Gemeinderat Spelle über die Vergabe des Grundstückes.
Interessenten können ihr Bebauungskonzept mit dem Kaufpreisgebot bis zum 31.03.2024 bei der Samtgemeindeverwaltung Spelle, Fachbereich Planung und Umwelt, abgeben.
Weitere Auskünfte erteilt Anna Werner unter Tel. 05977/937-410 oder Email: anna.werner@spelle.de .
Auf dem Grundstück kann ein Mietobjekt in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Mindestens eine Wohnung soll als preiswerter Wohnraum in Anlehnung an die Richtlinien des § 3 Abs. 2 NWoFG mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen sind die Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 96 „Nördlich der Schützenstraße“
zu beachten.
Der gebotene Kaufpreis sollte mindestens 150,00 €/m² inkl. Erschließungsbeitrag betragen. Auf Grundlage des Konzeptes entscheidet der Gemeinderat Spelle über die Vergabe des Grundstückes.
Interessenten können ihr Bebauungskonzept mit dem Kaufpreisgebot bis zum 31.03.2024 bei der Samtgemeindeverwaltung Spelle, Fachbereich Planung und Umwelt, abgeben.
Weitere Auskünfte erteilt Anna Werner unter Tel. 05977/937-410 oder Email: anna.werner@spelle.de .