ANSPRECHPARTNER/IN
Jessica Schoemaker
Tel.: 05977 937-360
E-Mail: jessica.schoemaker@spelle.de
Dorferneuerung/-entwicklung Spelle
Die Gemeinde Spelle wurde im Jahr 2009 in das Dorferneuerungsprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung aufgenommen.
Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Dorfentwicklung:
Die Erstellung des Dorferneuerungsplanes wurde von einem beratenden Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Politik, der Kirche, aus dem Bereich Handel und Gewerbe sowie vieler lokaler Vereine und Verbände zusammensetzt, aktiv begleitet. Dieser wird weiterhin bei Bedarf einberufen.
Daneben fanden drei öffentliche Bürgerversammlungen statt, um grundsätzlich über die Fördermöglichkeiten zu informieren sowie Impulse und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Entwicklung Spelles integrieren zu können. Eine Fragebogenaktion bot weiterhin die Gelegenheit, Anregungen aus der Bevölkerung im Plan zu berücksichtigen. Der umfangreiche Dorferneuerungsplan mit den vier Handlungsfeldern „Gemeinschaftsleben stärken“, „Tourismus“, „Natur und Landschaft“ und „Landwirtschaft“ wurde Anfang 2012 anerkannt.
Bis zum Ende des Förderzeitraums in 2020 können nun private und öffentliche Maßnahmen in Spelle realisiert werden.
Dorferneuerungsplan Spelle zum Download als PDF-Datei
Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Dorfentwicklung:
Die Erstellung des Dorferneuerungsplanes wurde von einem beratenden Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Politik, der Kirche, aus dem Bereich Handel und Gewerbe sowie vieler lokaler Vereine und Verbände zusammensetzt, aktiv begleitet. Dieser wird weiterhin bei Bedarf einberufen.
Daneben fanden drei öffentliche Bürgerversammlungen statt, um grundsätzlich über die Fördermöglichkeiten zu informieren sowie Impulse und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Entwicklung Spelles integrieren zu können. Eine Fragebogenaktion bot weiterhin die Gelegenheit, Anregungen aus der Bevölkerung im Plan zu berücksichtigen. Der umfangreiche Dorferneuerungsplan mit den vier Handlungsfeldern „Gemeinschaftsleben stärken“, „Tourismus“, „Natur und Landschaft“ und „Landwirtschaft“ wurde Anfang 2012 anerkannt.
Bis zum Ende des Förderzeitraums in 2020 können nun private und öffentliche Maßnahmen in Spelle realisiert werden.
Dorferneuerungsplan Spelle zum Download als PDF-Datei
Informationen zur Förderung:
Grundsätzlich förderfähig sind die von außen sichtbaren Maßnahmen an einem vor 1960 gebauten landwirtschaftlichen, ehemals landwirtschaftlichen oder ortsbildprägenden Gebäude (Fassade, Dachflächen, Fenster, Tore, Türen), die Dämmung, statisch notwendige Arbeiten sowie die dorftypische Außengestaltung.
Die Objektbewertung und die Materialwahl richten sich nach den Vorgaben des Dorferneuerungsplanes.
Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen u.a. im Zusammenhang mit der Umnutzung orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude, der Revitalisierung ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, der Schaffung, Erhaltung, Verbesserung oder dem Ausbau von Freizeit- u. Naherholungseinrichtungen sowie der Schaffung, Erhaltung oder dem Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen oder Mehrfunktionshäusern.
Zudem ist der Innenausbau unter besonderen Bedingungen und Förderziffern förderfähig.
Über die Richtlinie bestehen weiterhin Fördermöglichkeiten für die Schaffung, Verbesserung und Erweiterung von lokalen Basisdienstleistungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung sowie für Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
In der aktuellen EU-Förderphase 2014-2020 wurde eine Stichtagsregelung eingeführt. Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres über die Gemeinde bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) in Meppen eingereicht werden.
Der Fördersatz beträgt für private Maßnahmen im Regelfall 25 Prozent. Abhängig von der Förderziffer gelten jedoch unterschiedliche Förderhöchstbeträge. Private Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert.
Vor Erteilung des Bewilligungsbescheides darf mit einer Maßnahme nicht begonnen werden!
Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ist für den potenziellen Antragsteller einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme kostenfrei!
Broschüre "Gestaltungsempfehlungen für (private) Baumaßnahmen als PDF-Datei
Die Objektbewertung und die Materialwahl richten sich nach den Vorgaben des Dorferneuerungsplanes.
Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen u.a. im Zusammenhang mit der Umnutzung orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude, der Revitalisierung ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, der Schaffung, Erhaltung, Verbesserung oder dem Ausbau von Freizeit- u. Naherholungseinrichtungen sowie der Schaffung, Erhaltung oder dem Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen oder Mehrfunktionshäusern.
Zudem ist der Innenausbau unter besonderen Bedingungen und Förderziffern förderfähig.
Über die Richtlinie bestehen weiterhin Fördermöglichkeiten für die Schaffung, Verbesserung und Erweiterung von lokalen Basisdienstleistungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung sowie für Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
In der aktuellen EU-Förderphase 2014-2020 wurde eine Stichtagsregelung eingeführt. Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres über die Gemeinde bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) in Meppen eingereicht werden.
Der Fördersatz beträgt für private Maßnahmen im Regelfall 25 Prozent. Abhängig von der Förderziffer gelten jedoch unterschiedliche Förderhöchstbeträge. Private Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert.
Vor Erteilung des Bewilligungsbescheides darf mit einer Maßnahme nicht begonnen werden!
Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ist für den potenziellen Antragsteller einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme kostenfrei!
Broschüre "Gestaltungsempfehlungen für (private) Baumaßnahmen als PDF-Datei
Ihre Ansprechpartner:
Samtgemeindeverwaltung | regionalplan & uvp |
Jessica Schoemaker | Jörn Thiemann |
Tel. 05977 937-302 | Tel. 05902 503702-24 |
Weitergehende Infos finden Sie hier: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1353&article_id=5104&_psmand=7
Abgeschlossene öffentliche Projekte
Kreuzungsbereich Hauptstraße/Ringstraße
Durch den Rückbau der Hauptstraße wurde in diesem Bereich eine „abknickende“ Vorfahrt ausgewiesen. Diese umfangreiche gestalterische und verkehrstechnische Maßnahme erzielt langfristig eine erhebliche Optimierung des Knotenpunktes. Zudem wurde der Rathausparkplatz neu strukturiert.Realisierung: März bis September 2013
Projektträger: Gemeinde Spelle
Umfeldgestaltung St. Johannes-Kirche
Die umfassende barrierefreie Umgestaltungsmaßnahme setzt sich aus neuen Wegeverbindungen, der Erneuerung der Achse zum Haupteingang, einer Optimierung der Beleuchtung, Installation von Sitz- und Verweilmöglichkeiten sowie Pflanzarbeiten zusammen. Der erste Schritt zur engeren Verbindung der Bereiche Kirche und Markelo-Platz wurde erfolgreich umgesetzt. Darauf aufbauend folgt das Projekt „Rückbau der Schapener Straße“.Realisierung: Mai bis September 2014
Projektträger: Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Spelle