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Olesa Schleicher-Deis
Tel.: 05977 937-415
E-Mail: olesa.schleicher@spelle.de

Kommunale Wärmeplanung

Die Samtgemeinde Spelle arbeitet derzeit an der Erstellung eines Konzepts für die kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es, die künftige Wärmeversorgung verstärkt auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die Erarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit Energielenker Projects GmbH (Projektleitung und Kommunikation) und dem Unternehmen IP Syscon GmbH (digitale Modellierung und Prozessgestaltung).


Was ist kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer, langfristig angelegter Prozess mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis 2040 weitgehend treibhausgasneutral zu gestalten. Als eigenständiger Bestandteil der kommunalen Energieplanung betrachtet sie das gesamte Samtgemeindegebiet – inklusive privater Wohngebäude, kommunaler Liegenschaften und gewerblicher Immobilien.

Im Fokus steht die technologieoffene Abstimmung von lokalen Wärmepotenzialen und -bedarfen. So sollen konkrete Wege für eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufgezeigt werden. Die Ergebnisse unterstützen Bürger*innen und Unternehmen bei zukunftsfähigen Investitionsentscheidungen rund ums Heizen.
 

Warum erstellt die Samtgemeinde Spelle eine Wärmeplaung?

Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG). Laut § 20 müssen Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen einen kommunalen Wärmeplan erstellen und mindestens fünf konkrete Maßnahmen benennen, die innerhalb von fünf Jahren nach Veröffentlichung umgesetzt werden sollen.

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, während Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohner*innen – wie die Samtgemeinde Spelle - dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG).


Was umfasst die Kommunale Wärmeplanung?

Die Planung gliedert sich in fünf wesentliche Bausteine:
  • Bestandsaufnahme – Erfassung der aktuellen Wärmeversorgung und Energieverbräuche.
  • Potenzialanalyse – Identifikation von Möglichkeiten für erneuerbare Energien und effiziente Wärmeversorgung.
  • Zielbild entwickeln – Festlegung langfristiger Ziele und Entwicklung eines nachhaltigen Wärmekonzepts.
  • Maßnahmenplanung – Erarbeitung konkreter Umsetzungsstrategien.
  • Umsetzung & Fortschreibung – Umsetzung der Maßnahmen und regelmäßige Aktualisierung des Plans.

 

Was ist der digitale Zwilling?

Der digitale Zwilling ist eine webbasierte Anwendung, in der alle für die Wärmeplanung relevanten Daten zusammengeführt und visualisiert werden. Auf einer interaktiven Karte lassen sich u. a. Gebäudedaten wie Energieverbrauch, Energieträger oder Baualter einsehen. Auch Energieerzeugungsanlagen und Netzstrukturen werden dargestellt.

Auf Basis dieser Daten können verschiedene Versorgungsszenarien simuliert und bewertet werden. Die aggregierten Ergebnisse fließen in ein öffentlich zugängliches Wärmekataster ein, das als Planungs- und Informationsgrundlage für Verwaltung und Bürgerschaft dient.
 

Welche Nutzen bietet die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung liefert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Sie zeigt auf, wo vorrangig welche Versorgungslösungen sinnvoll sind – sei es Nahwärme, individuelle Lösungen oder der Einsatz erneuerbarer Energien. Damit wird sie zu einem wichtigen Instrument für Stadtentwicklung, Quartiersplanung und die Energiekonzepte neuer Baugebiete.


Zeitplan

Die Konzeptentwicklung ist auf rund zwölf Monate angelegt. Die Vorstellung der Ergebnisse, des Maßnahmenkatalogs und des digitalen Zwillings ist für Ende 2025 geplant.


Aktuelles zum Projekt

12. Juni 2025
Energiedialog ein kompakter Mini-Fachkongress, der Expert*innen, Fachleute und interessierte Bürger*innen zusammenbringt, um sich über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Lösungsansätze im Energiebereich auszutauschen

3. Juni 2025
Kommunale Wärmeplanung Statusbericht im Samtgemeindeausschuss für Umwelt, Planen und Bauen

11. März 2025
Kommunale Wärmeplanung Statusbericht im Samtgemeindeausschuss für Umwelt, Planen und Bauen (zur Präsentation)
 

Häufige Fragen zur Wärmeplanung

Muss ich meine Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen?
Nein. Der kommunale Wärmeplan verpflichtet nicht zum Austausch bestehender Heizsysteme. Maßgeblich sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Darf ich weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja, aber es gelten gestaffelte Vorgaben des GEG:
  • Neubaugebiete: Ab 01.01.2024 muss der Wärmebedarf zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Bestandsgebiete: Ab 01.07.2028 gilt die 65%-EE-Pflicht.
  • Übergangsregeln (Heizungstauch 2024-2028):
    • ab 2029: mind. 15 % EE-Anteil
    • ab 2035: mind. 30 % EE-Anteil
    • ab 2040: mind. 60 % EE-Anteil
Seit dem 01.01.2024 ist vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung eine Beratung zu möglichen Auswirkungen der Wärmeplanung sowie zu Kostenrisiken (z. B. durch steigende CO2-Preise) gesetzlich vorgeschrieben.


Rechtliche Grundlagen

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind eng miteinander verknüpft. Dennoch gilt: Allein durch das Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans entsteht keine automatische Pflicht zur Einhaltung der 65%-EE-Vorgabe.

Erst wenn die Kommune explizit ein Gebiet als geeignet für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes ausweist, greift die frühzeitige Anwendung der GEG-Vorgaben (§ 26 WPG).

Detaillierte Informationen zur Verzahnung von WPG und GEG finden Sie auf der Website der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.


Weitere Informationen


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