7 bis max. 14 Übernachtungen werden gefördert
Familienerholungsurlaube angeboten durch Familien- und Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, Jugendherbergen mit Familienferien, geeignete Bauernhöfe und Campingplätze
Alleinerziehende mit Kind/ern
Familien mit Kind/ern mit Behinderungen
Familien mit mindestens zwei Kindern
Die Zuwendung ist abhängig vom Familieneinkommen nach §85 Abs. 1 SGB XII
Jedes Elternteil bis zu 5 Euro
Für Alleinerziehende bis zu 10 Euro
Für jedes Kind bis zu 10 Euro
Für Kinder mit Behinderungen bis zu 10 Euro
Familienfreizeiten mit Bildungscharakter (Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Gesundheitliche Vorsorge)
Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren bis zu 21 Euro pro Tag
Kinder bis 12 Jahren bis zu 13 Euro pro Tag
Eigene Anreise und Eigenanteil der Familie
Stärkung der Erziehungs- und Alltagskompetenz
Bis zu 7 Übernachtungen
Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren bis zu 21 Euro pro Tag
Kinder bis 12 Jahren bis zu 13 Euro pro Tag