Petra Krandick
Tel.: 05977 937-190
E-Mail: familienzentrum@spelle.de
Reisekostenzuschuss für Familien
Freizeiten und Ferien für Familien
Folgende Angebote werden gefördert:
Familienerholung
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7 bis max. 14 Übernachtungen werden gefördert
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Familienerholungsurlaube angeboten durch Familien- und Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, Jugendherbergen mit Familienferien, geeignete Bauernhöfe und Campingplätze
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Alleinerziehende mit Kind/ern
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Familien mit Kind/ern mit Behinderungen
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Familien mit mindestens zwei Kindern
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Die Zuwendung ist abhängig vom Familieneinkommen nach §85 Abs. 1 SGB XII
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Jedes Elternteil bis zu 5 Euro
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Für Alleinerziehende bis zu 10 Euro
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Für jedes Kind bis zu 10 Euro
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Für Kinder mit Behinderungen bis zu 10 Euro
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Familienfreizeiten
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Familienfreizeiten mit Bildungscharakter (Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Gesundheitliche Vorsorge)
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Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren bis zu 21 Euro pro Tag
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Kinder bis 12 Jahren bis zu 13 Euro pro Tag
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Eigene Anreise und Eigenanteil der Familie
Freizeiten für junge Familien oder Alleinerziehende
(bis 27 Jahren)
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Stärkung der Erziehungs- und Alltagskompetenz
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Bis zu 7 Übernachtungen
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Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren bis zu 21 Euro pro Tag
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Kinder bis 12 Jahren bis zu 13 Euro pro Tag