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SERVICE

ANSPRECHPARTNER/IN

Michael Johannemann
Tel.: 05977 937-150
E-Mail: michael.johannemann@spelle.de


Kerstin Pfeiffer
Tel.: 05977 937-113
E-Mail: kerstin.pfeiffer@spelle.de

Seniorenförderung in unserer Samtgemeinde


Unterstützung von Einzelveranstaltungen für Senior*innen
Wir möchten Aktivitäten, Feste, Ausflüge und andere Veranstaltungen fördern, die speziell für Personen ab 65 Jahren organisiert werden. Diese Veranstaltungen finden nur vereinzelt im Jahr statt und richten sich ausschließlich an diesen Personenkreis. Veranstaltungen, zu denen auch andere Vereinsmitglieder eingeladen werden (z.B. Generalversammlungen), sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Wer kann Anträge stellen?
Alle Vereine, Einrichtungen und Institutionen, die für die Einwohnenden unserer Mitgliedsgemeinden offen zugänglich sind, können Anträge einreichen. Private Organisationen wie Kegelclubs sind nicht antragsberechtigt. Veranstaltungen im Wöhlehof sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen. Gerne berät die Verwaltung im Vorfeld bei Unsicherheiten oder Fragen.

Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung basiert auf der Anzahl der teilnehmenden Senioren:
  • Sockelbetrag und Förderung pro Teilnehmer*in : Es gibt einen Sockelbetrag von 200,00 € plus 3,00 € pro teilnehmendem Senior.
Antragsverfahren
Anträge können das ganze Jahr über bei der Samtgemeindeverwaltung eingereicht werden und müssen folgende Angaben enthalten:
  1. Veranstalter / Ansprechpartner / Verantwortliche Person
  2. Name der Veranstaltung
  3. Zeitpunkt der Veranstaltung
  4. Ort der Veranstaltung
  5. Geschätzte Teilnehmerzahl
  6. Beschreibung der geplanten Maßnahme
  7. Kostenkalkulation der geplanten Maßnahme
  8. Bankverbindung
  9. Unterschrift
Zusätzlich sind ein Programm und ein Einladungsschreiben vorzulegen. Ein Vordruck zur Antragstellung ist als Anlage beigefügt, um die Beantragung zu erleichtern.

Auszahlung der Förderung
Die Förderung wird nach Vorlage der Teilnehmerlisten und einer Überprüfung der Unterlagen durch die Verwaltung ausgezahlt.

Förderbeträge für 2024
Für jede Mitgliedsgemeinde ist der Gesamtförderbetrag pro Haushaltsjahr gedeckelt und beträgt 5,00 € für jeden Senior ab 65 Jahren.

Evaluation
Im Jahr 2025 wird das neue Förderkonzept in den Sozialausschüssen erneut bewertet und gegebenenfalls angepasst.
Mit dieser Förderung möchten wir die Lebensqualität unserer Senioren verbessern und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Wir freuen uns auf viele spannende und bereichernde Veranstaltungen!
 

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