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SERVICE

ANSPRECHPARTNER/IN

Manfred Rietmann
Tel.: 05977 937-800
E-Mail: manfred.rietmann@spelle.de

Soziales

Informationen rund um soziale Angelegenheiten

Die Ansprechpartner der Samtgemeinde bieten  eine umfassende Beratung zu individuellen Lebenslagen. 
 
Bürgergeld
Bei Arbeitslosigkeit oder bei keinem bzw. einem zu  geringen Einkommen können Sie Ansprüche auf eine staatliche finanzielle Unterstützung geltend machen. Anträge können Sie in der Verwaltung stellen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (z. B. Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall der Landkreis Emsland. Unsere Mitarbeiter im Dezernat Soziales helfen Ihnen gerne, die entsprechenden Anträge zu stellen. 
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung und werden regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. 

Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld haben (d.h.  keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit)
Rentenangelegenheiten
Damit Sie von Anfang an Ihr Rentenleben genießen können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rentenauszahlung zu kümmern. 

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen. Zuständig für Rentenangelegenheiten ist die Deutsche Rentenversicherung.
Sie erhalten die für den Antrag erforderlichen Vordrucke bei der Samtgemeinde. Die zuständigen Sachbearbeiter unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen. Dieser Service ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.
 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hilfe wird auch den Ausländern und Flüchtlingen in der Samtgemeinde angeboten. Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Personen, die über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen und die einen Antrag auf politisches Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben.
Ein Leistungsanspruch kann auch nach Ablehnung eines Asylantrages bestehen, sofern die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
 
Weitere Hilfeleistungen
Weitere Hilfeleistungen können Sie auch in Situationen wie Krankheit, Behinderung, Pflege oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten beantragen. 
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
 
 

PRESSEMITTEILUNGEN
 
Bernard Krone Ehrenmitglied der Feuerwehr Spelle
12.04.2024 weiter
 
Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lünne
12.04.2024 weiter
 
Jahresdienstversammlung der Ortsfeuerwehr Venhaus
12.04.2024 weiter